Sie lernens nie...
Kategorien: Wirtschaft, Fehler 403 | 1 Kommentar
04. Februar 2009 | Autor: Benedikt Fuest

Die Bahn möchte nicht, dass jetzt alle über dieses lässliche kleine Vergehen mit der Mitarbeiterbespitzelung schreiben. Was solls auch, 173000 Mitarbeiter bespitzelt, oder gleich alle 220000... Schwamm drüber, kommt garantiert nicht wieder vor. Nur dass das mit dem Schwamm drüber nicht so recht klappt, solange alle drüber berichten.
Deswegen versucht die Bahn jetzt, die Kommunikationshoheit wieder zu erlangen, und schickt als erstes mal dem Blogger Markus Beckedahl und seinem Blog Netzpolitik eine Abmahnung, Inhalt: Er soll doch bitte nicht weiter ein angeblich internes Dokument des Berliner Datenschutzbeauftragten auf seiner Homepage hosten. In dem stehen nämich viele unschöne Details über die Schnüffelstrukturen im Bahnkonzern.
Aus dem Dokument zitieren aktuell viele Medien, und Beckedahl hats eben ganz veröffentlicht. Was die Bahn wohl völlig unterschätzt hat: Auf die Masche, mit Abmahnungen bestimmte Inhalte im Netz verbieten zu lassen, steht sofort die Höchststrafe der deutschen Bloggergemeinde: Bann und Ächtung und natürlich so viel Berichterstattung drüber wie nur möglich. Der Schuss ging also voll nach hinten los, denn das fragliche Dokument wurde prompt von diversen Seiten (u.a.Wikileaks) übernommen, steht jetzt unwiederruflich online. Und geschrieben wird über den Vorgang überall, nach den Bloggern (hier gibt Beckedahl sogar ein Interview) berichten inzwischen auch klassische Onlinemedien über die Abmahntour der Bahn. Zudem freut sich Beckedahl über diverse Hilfsangebote, er bekam prompt juristische Unterstützung und: Sein Blogeintrag steht selbstverständlich immer noch online.
Damit stellt sich die grundsätzliche Frage: Wann kapieren Firmenjuristen endlich, dass sie mit Abmahnungen dieser Art meistens genau das Gegenteil von dem erreichen, was sie erreichen wollen? Die äusserst allergische Reaktion im Netz ist so vorhersehbar wie die Verspätungen der Bahn. Und die redundante Struktur des Netzes verhindert, dass die abgemahnten Inhalte je wieder offline gehen, unabhängig vom juristischen Erfolg der Abmahnung.
Update:
Nachdem die Bahn erfolgreich alle negative Publicity eingefahren hat, zieht sie nun ihr Ansinnen zurück. Meinen Glückwunsch an die Justitiare zur späten Einsicht.
Kommentare (1)
S. Heiser schreibt am 04.02.2009 14:28 Uhr:
Wo kommt denn diese Grafik her - sieht ja schaurig aus...

