Zuerst das Kindeswohl
Kategorien: Politik, Rutz – der Blog zur Krise | 3 Kommentare
11. Dezember 2009 | Autor: Michael Rutz
„Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren“, stand über den Berichten zu einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eben verkündet hat. Der Vorwurf: Nach dem geltenden Familienrecht blieben sie in der Regel vom Sorgerecht für ihre Kinder ausgeschlossen. Es sind nicht wenige Fälle: In den neuen Bundesländern werden schon 57 Prozent aller Kinder unehelich geboren. Im Westen, also der in diesem Fall wirklich guten alten Bundesrepublik, sind es nur 25 Prozent. Die steigenden Zahlen zeigen einen Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse: Die Ehe als auf Dauer angelegte Lebensform, die vor allem auch Kindern Stabilität geben soll, hat an Stellenwert verloren.
Das kam nicht überraschend. Dieser schleichende Prozess hat zu tun mit einem zunehmend entwurzelten Leben in einer Volkswirtschaft, die alles auf Mobilität setzt und in der Arbeitsverhältnisse an Verlässlichkeit eingebüßt haben. Eine Ursache ist auch die abnehmende Bindung an die Kirchen, für die die Ehe noch ein Sakrament ist, etwas Heiliges, das man unter allen Umständen verteidigen muss. Das finden immer weniger Menschen attraktiv. Wo aber christlicher Glaube und entsprechende moralische Leitbilder fehlen, ändert sich auch die Haltung zu Ehe und Familie. Eine feste Bindung wird immer öfter als entbehrlich angesehen, viele Beziehungen werden aufrechterhalten, solange sie eben gut gehen. Wenn nicht, gibt man die Bindung an den Partner oft leichthin auf, weil Kämpfen mühsam ist und das finanzielle Unterhaltsrecht eine Trennung erleichtert.
Manche Väter verschwinden dann grußlos. Sie haben an ihren Nachkommen oft kein Interesse, erweisen sich als säumige Unterhaltszahler und lassen die Mutter mit der Sorge ums Kind allein. Andere wiederum möchten die Beziehung zu ihren Kindern gern pflegen, nicht mehr aber die zur Kindesmutter, und streiten sich deshalb mit Hingabe um Sorge- und Umgangsrecht, eine Auseinandersetzung oft auf dem Rücken der Kinder. Und nicht sehr oft gelingt es den Eltern, auch in der Trennung einen vernünftigen Ton miteinander zu wahren und im Interesse des Kindes die Sorge und den Umgang einvernehmlich und mit einem guten Grundton zu regeln.
Da war es vernünftig, dass die Familienrechtsreform von 1998 bei der Zusprechung des Sorgerechts auf die Interessen des Kindes abgestellt hat. Die Fachleute waren und sind sich einig: Dem Kind schadet es mehr, als es ihm nützt, wenn das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter erzwungen wird. Deshalb hat im Streitfall meist die Mutter das Sorgerecht erhalten, ist ihre Bindung an das Kind doch naturgemäß enger. Wo von Erwachsenen noch eher erwartet werden kann, mit Trennungsschmerzen einigermaßen rational umzugehen, kann und darf man das von Kindern nicht verlangen. Wird dann der Beziehungskrieg stellvertretend auf dem Schlachtfeld des Streites um das Sorge- und Umgangsrecht ausgetragen, dann bilden sich kindliche Traumata heraus bis hin zur Schuldvorstellung der Kinder, sie hätten durch ihre Existenz Vater und Mutter auseinandergebracht.
Es ist auch nicht wahr, dass ledige Väter bisher rechtlos gewesen wären. Es stand und steht unverheirateten Eltern frei, eine gemeinsame Sorgerechtsvereinbarung zu schließen. Natürlich hatten die Väter ein Umgangsrecht und konnten, falls sie das wollten, ihre Kinder regelmäßig sehen. Solche Vereinbarungen gelingen aber nur, wenn die Elternteile auch guten Willens sind – und das kann auch künftig kein Gesetzgeber garantieren. Fehlt dieser gute Wille, ist es auch künftig besser, das Sorgerecht bei einem Elternteil zu belassen.
Bayerns Justizministerin Beate Merk hat daher recht, wenn sie sagt, auch die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeordnete deutsche Neuregelung dürfe nicht auf Kosten der Kinder gehen. Deren Rechte und deren seelisches Wohlergehen müssen auch künftig Vorrang haben vor den Interessen der Erwachsenen.
Auch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger scheint sich der Gesetzesreform mit Vorsicht zu nähern. Sie tut gut daran, in der nun fälligen Neuregelung eine gründliche Einzelfallprüfung vorzusehen, die zuerst das Kindeswohl im Auge hat und nicht den Eltern-Egoismus. Denn was für den Einzelfall galt, der da in Straßburg entschieden worden ist, muss noch lange nicht auf alle anderen Fälle anwendbar sein, bei denen ledige Väter das Sorgerecht begehren. Und eine Regierung vollzieht nicht nur, sie muss auch normativ handeln und deshalb auch selbst einen Ermessensspielraum darüber haben, wie sie die mentalitätsprägenden Strukturen der Gesetzgebung und damit der Gesellschaft regelt.
Der Artikel erschien zuerst im Rheinischem Merkur Nr. 50, 10.12.2009.
Kommentare (3)
Ralf-G. Fuchs schreibt am 20.12.2009 18:40 Uhr:
Na aber Hallo Herr Rutz,
ihr Artikel passt ja so schön in die Weihnachtszeit, eine Zeit, in der die entsorgten und ihrer Kinder beraubten Väter am meisten leiden.
Die Väter nämlich, die sich von der Watsche, die Deutschland und der deutsche Feminismus in Strasbourg eingefangen haben, eine Verbesserung ihrer Situation erhoffen. Nämlich, für ihre Kinder da sein zu dürfen.
Was labern sie das alte Klagelied AE Mütter von den Vätern, die sich nicht kümmern wollen? Mag sein, dass darunter auch einige sind, die vom Kämpfen müde sind oder vom teuren Streiten pleite.
Was faseln sie von den Vätern, die sich vorm Unterhalt drücken? Drücken tun sich 90 % der unterhaltspflichtigen Mütter. Denn wenn es konkret wird, stellt sich heraus, dass die Masse der Väter, die eben nicht den horrenden Unterhalt - willkürlich von der Justiz festgesetzt - trotz Überstunden, trotz Bemühungen auf einem Arbeitsmark mit 6 Mio Arbeitslosen gar nicht zahlen KÖNNEN.
Hoffen wir, dass Deutschland noch öfter in Strasbourg abgewatscht wird, damit es von seiner arroganten und familienfeindlichen Position abrückt!
Ralf-G. Fuchs
entsorgter Vater einer 12-j. Tochter, die er seit 7 1/2 Jahren nicht besuchen soll, > 4 Jahre weder gesehen, noch gesprochen hat.
Initiator des www.Papa-Lauf.de
Ralph Steinfeldt schreibt am 14.12.2009 17:41 Uhr:
Nun kann man ein Blog zum austoben seiner ganz persönlichen Meinung führen oder darüber Diskussionen führen und Meinungen sammeln.
Dieser Blogger sammelt Meinungen, freilich nicht um diese zu veröffentlichen, weil dafür sind all die lieben Kommentare zu sehr entfernt vom eigenen Weltbild.
Kritik: Schön und gut! Aber muss es denn soviel und auf einmal sein und dann in diesem ungebührenden Ton?
Ja, Herr Rutz das muss so sein und Sie hätten wahre Größe zeigen können, hätten Sie zugelassen, dass all die unverstandenen Kommentare unter Ihrem Artikel erscheinen.
Haben Sie aber nicht und das bedaure ich sehr.
Wie verzeifelt muss ein Patriarch sein, dem Matriarchat huldigend und vom eigenen Geschlecht so mit Verriss bedacht?
Und wie kommt ein echter Patriarch dem am besten bei? Klaro, mit herrschaftlicher Tyrannei. Zensur und Ausschluss! Wo liegt hier also der Unterschied zwischen Patriarchat und Matriarchat, im Umgang mit Querulanten?
Mit freundlichem Gruß
Wumm Brumme schreibt am 12.12.2009 23:15 Uhr:
Wer den Begriff Kindeswohl verwendet, sollte sich damit ernsthaft auseinandergesetzt haben. Hier jedoch schreibt ein Ahnungsloser, der seine Klischees nicht reflektiert hat und soweit er sich auf Fachleute beruft, müssen das solche sein, die schon lange nicht mehr veröffentlicht haben: In Europa ist es unter Fachleuten unstrittig, daß ein Kind für eine gesunde Entwicklung beide Elternteile braucht.
Und was das Umgangsrecht nicht ehelicher Väter angeht: Derzeit kann eine Mutter ganz legal und ohne Absprache hinziehen, wo sie möchte - mit dem Kind. Wenn der nicht eheliche Vater dann Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt zu erbringebn hat, bleibt ihm nur in seltenen Fällen bei z. B. 200 km einfacher Entfernung noch die Möglichkeit einen vernünftigen Umgang zu finanzieren. Faktische Umgangsvereitelung heißt sowas und wo das zum Wohl des Kindes sein soll, z. B. nach 2jährigem Zusammenleben, erschließt sich wohl nur dem Verfaser des Artikels. Also in Zukunft einfach mal nach-denken und dem Leser einen qualitativ zumutbaren Artikel anbieten.
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